Hans P.
Mein erster Schwangau-Flopp seit Jahrzehnten. 11 Tage EZ gebucht und komplett vorab bezahlt, meine Ehefrau bezog das Zimmer, am 4. Tag ist sie abgereist aufgrund unverschämtester Umgangsform und genaralischem Ton und Marotten der Vermieterin. Der Rechtsanspruch auf Erstattung des meinerseits bereits vorab überzahlten Betrags wird nun von einem Fachanwalt geprüft. Ich warte jetzt auf Rückmeldung des Anwalts und werde ggf. meinen Regressanspruch gerichtlich durchsetzen. Wenn die Vermieterin das Zimmer richten wollte, reichte es nicht, dass man auf den Balkon ausweicht, nein, "sie besteht auf ihre Prinzipien" und meine Frau wurde des Zimmers verwiesen obwohl sie sagte, dass nichts zu richten sei. Dass meine Frau erst um 9 Uhr zum Frstck. erscheint und bis 10 Uhr sitzt wurde auch "massivst moniert". Als ich am 4. Morgen zu Besuch kam, sagte ich zur Vermieterin, dass meine Frau heute ausziehen würde da sie nach dem Gespräch mit ihr das Frühstücksbrötchen erbrach, sie habe ihr Geld und wir gehen in Frieden auseinander, nun eskalierte die Situation komplett. Sie legte gegen meine Frau los wie eine Furie, wollte mir mehrfach den Mund verbieten bis ich lauthals und massiv darauf hinwies, dass ich kein Schulkind sei und mir den Mund von ihr nicht verbieten lasse. Sie verschwand in ihrer Küche. Meine Frau hatte sich zuvor erdreistet, zu fragen, ob sie EZ auch im EG vermieten würde, darauf erhielt sie eine hurricanesche Antwort in unverschämtestem Ton. Sie sagte bereits am ersten Tag hinweislich und vorabmahnend, "sie sei verwöhnt durch ihre jahrzehntelangen Stammkunden" und ich fragte sie, warum sie denn dann Neugäste wie uns überhaupt aufnimmt. Ihre Antwort: "Ich hatte 7 Monate lang zu und muss jetzt mein Geschäft wieder machen!"